Antrag der Fraktion Härtenliste zur Klimaneutralität am 27.1.2021

Problemlage:

Wie der Waldbericht für die Gemeinde Kusterdingen im Gemeinderat am 16.12.2020, sowie die jüngsten Mitteilungen des Deutschen Wetterdienstes über das Jahr 2020 (siehe Anlage 1) deutlich gemacht haben, schreitet die Erderhitzung weiter voran. Die Folgen der Erderwärmung stellen weltweit, aber auch in Deutschland und Europa, für die absehbare Zukunft der heute lebenden Menschen, sowie für unsere Kinder- und Enkelgenerationen, eine ernste Bedrohung ihrer Lebensgrundlagen dar.

Als Stichworte seien genannt: extreme Wetterlagen, Dürre mit Waldsterben, erhöhte Gefahr von Waldbränden und unzureichenden Ernten, Vernichtung der Lebensgrundlagen Millionen von Menschen, dramatischer Rückgang der Artenvielfalt bis hin zur Bedrohung ganzer Ökosysteme.

Ähnlich wie in der Bekämpfung von SARS Covid 19, ist zur Bewältigung dieser Klimakrise der Beitrag aller auf globaler, regionaler, nationaler und kommunaler Ebene gefordert. Nur durch solidarisches Handeln und Verhalten lässt sich die Pandemie eindämmen und nur durch internationale Kooperation konnten Impfstoffe entwickelt werden und können sie gerecht verteilt werden.

Anders als bei der Pandemie wird es jedoch gegen die Erderhitzung keinen Impfstoff geben. Hier bedarf es einer kurzfristigen und dauerhaften Umstellung aller Lebensbereiche unter dem Imperativ der Klimaneutralität. Dass dies – wenn auch unter großen Kraftanstrengungen – möglich ist, hat jüngst ein Gutachten des renommierten Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie (siehe Anlage 2) deutlich gemacht, das aufzeigt, dass und wie Deutschland bis 2035 klimaneutral werden kann. Das EU-Parlament hat im November 2020 die Reduzierung des CO2-Ausstosses um 60% bis 2030 (im Vergleich zu 1990) gefordert. Je später man mit dem Klimaschutz beginnt, desto höher werden die materiellen und sozialen Kosten seiner Bewältigung.

Die Gemeinde Kusterdingen hat sich schon seit langem aufgemacht, Maßnahmen zur Einsparung von Energie auf den Weg zu bringen (siehe Zusammenstellung des Bürgermeisters vom Dezember 2020; Anlage 3). Außerdem hat die Gemeinde bereits im Jahr 2018 eine Einstiegsberatung zum kommunalen Klimaschutz durch die Agentur für Klimaschutz des Landkreises Tübingen (siehe Anlage 4) in Anspruch genommen. Daraus wird deutlich, dass weitere Maßnahmen dringend erforderlich sind, um dem Ziel „Klimaneutralität“ näher zu kommen.

Um auf dem begonnenen Weg weiterzugehen, wird empfohlen, nachstehende Beschlüsse zu fassen:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeinde Kusterdingen setzt sich zum Ziel, intensiv alle Maßnahmen zu fördern, die dem Ziel dienen, eine Klimaneutralität der Gemeinde bis zum Jahr 2030 zu erreichen.
  2. Die Gemeinde Kusterdingen nimmt deshalb die Empfehlung (Nr. 2) der Agentur für Klimaschutz auf und tritt dem Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den Kommunalen Landesverbänden (siehe Anlage 5) spätestens im Oktober 2021 bei und eröffnet sich damit die Möglichkeit, Mittel aus dem Förderprogramm Klimaschutz-Plus des Landes Baden-Württemberg beantragen zu können. (siehe Anlage 6)
  3. Um dies leisten zu können stellt die Gemeinde zusammen, welche weiteren Maßnahmen in den drei Programmteilen des Förderprogramms Klimaschutz-Plus (CO2-Minderung; Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm; Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung) bereits geleistet wurden und welche zu leisten sind. 
  4. Die Gemeinde Kusterdingen greift noch im ersten Halbjahr 2021 den Vorschlag (Nr.1) der Agentur für Klimaschutz auf und initiiert und begleitet organisatorisch einen Agenda-Prozess zum Thema „Klimaneutralität“ mit themenspezifischen Arbeitskreisen.
  5. Um den Klimaschutz effektiv zu befördern, wird im Haushaltsplan 2021 eine entsprechende Stelle ausgewiesen und schnellstmöglich besetzt, um:
  • die vielfältigen Fördermöglichkeiten von Bund, Land und EU wahrnehmen zu können und mit- telfristig u.a. eine Teilfinanzierung von Personal- und Sachkosten als Klimaneutralitätsbeauftragte/r oder als Klimamanager*innen durch die Nationale Klimaschutzinitiative/ Kommunalrichtlinie des Bundes zu ermöglichen (siehe Anlage 7),
  • die Empfehlungen der Agentur für Klimaschutz in der Gemeinde umzusetzen und eine Klimastrategie 2030 für die Gemeinde zu entwickeln,
  • die von der Agentur und vom Land lt. novelliertem Klimaschutzgesetz (siehe Anlage 8) angeforderten Daten liefern zu können und den Gemeinderat auf dem Laufenden zu halten,
  • den lokalen Agenda-Prozess zur Klimaneutralität zu initiieren und zu verstetigen,
  • die Bevölkerung über bisher Geleistetes und dringend Notwendiges im Sinne der Klimaneutralität zu informieren und zu aktivieren, da für das Ziel „Klimaneutralität“ laut Agentur für Klimaschutz die gesamte Gemeinde (Privathaushalte, Wirtschaft/ Landwirtschaft, Verkehr) über die Gemeindeverwaltung verantwortlich ist
  • die Kooperation mit umliegenden Gemeinden sicherzustellen,
  • die entsprechende Seite der Homepage der Gemeinde zu betreuen

Im Übrigen beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, auf der Homepage der Gemeinde Kusterdingen eine Kategorie „Klimaneutralität“ einzurichten und dort insbesondere das Gutachten der Agentur für Klimaschutz aus dem Jahr 2018 sowie alle weiteren für die Bevölkerung, die Unternehmen und die Landwirtschaft wichtigen Dokumente und Informationsmaterialen einzustellen. Darauf sollte auch im Gemeindeboten hingewiesen werden.

Die Besetzung der Stelle, bzw. Verantwortlichkeits-Zuweisung, obliegt dem Gemeinderat.

ANLAGEN zum Antrag der HL-GR-Fraktion zur Klimaneutralität (Stand 10.01.2021)

Anlage 1 Deutscher Wetterdienst: Deutschlandwetter im Jahr 2020

https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2020/20201230_deutsch…

Anlage 2 Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie

https://epub.wupperinst.org/frontdoor/deliver/index/docId/7606/file/7606…

Anlage 3 Energiesparmaßnahmen in der Gemeinde Kusterdingen

  • Wärmedämmung des Daches der Härtenschule
  • Vollwärmeschutz für den Kindergarten Jettenburg
  • Vollwärmeschutz für den Altbau des Kindergartens Immenhausen/Mähringen
  • Wärmetauscher im Lehrschwimmbecken der August-Lämmle-Schule und Austausch der Schwallwasserpumpen
  • Umstellung der Straßenbeleuchtung auf Natriumdampf- und neuerdings auf LED-Lampen
  • Mehrere Photovoltaikanlagen (August-Lämmle-Schule, Härtenschule, Rathaus Kusterdingen, Kindergarten Wankheim, Bauhof)
  • Vollwärmeschutz für das Rathaus Kusterdingen
  • Vollwärmeschutz für den Mozartkindergarten in Kusterdingen
  • Einbau einer Holzpelletsheizung in der Härtenschule
  • Stückholzheizung im neuen Bauhof
  • Bürgerauto
  • Schulbus von Pliezhausen
  • Strombezug seit vielen Jahren nur aus regenerativen Quellen

Anlage 4 Agentur für Klimaschutz (als PDF angehängt)

Gemeinde Kusterdingen – Einstiegsberatung zum Kommunalen Klimaschutz

Anlage 5 Formular Unterstützung Klimaschutz-Pakt Ba-Wü

https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien…

Anlage 6 Förderprogramm Klimaschutz-Plus des Landes Baden-Württemberg

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/k…
https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien…

Anlage 7 Kommunalrichtlinie des Bundes

Link zum Förderschwerpunkt Klimaschutzmanagement https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationale-klimaschutzinitiative/kom…

Anlage 8 Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg. Ein Überblick

https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Klimaschutz_konkret_on-line/…
https://www.youtube.com/watch?v=TmNtmqOd0UY  PV-Strategie Königsfeld

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