Antrag zur Schaffung einer Stelle „Förderung des kommunalen Klimaschutzes“ vom 12.02.2021

In der Gemeinderatsitzung vom 27.01.2021 wurde von der Härtenliste ein Antrag zur Einrichtung einer Stelle “Förderung des kommunalen Klimaschutzes” vorgestellt. Die Motivation und Dringlichkeit für Handeln auch auf kommunaler Ebene wurde überwiegend zustimmend diskutiert.

Für die Schaffung von Stellen im Klimaschutz sind zur Zeit erhebliche Fördermittel von Bund und Land verfügbar. Der „Projekträger Jülich“ stellte eine sehr hohe Erfolgswahrscheinlichkeit eines Antrags in Aussicht (Telefonat GR Illing mit Projektträger am 8.2.2021).

Allerdings erfordert schon die Antragstellung einen gewissen Aufwand und Kompetenz, der nach Ansicht der Antragsteller und der Verwaltung im laufenden Betrieb der Gemeindeverwaltung nicht geleistet werden kann. Der Ansatz ist deshalb:

  1. Schaffung einer (temporären) Verwaltungsstelle zur Unterstützung der Antragsstellung
  2. Ausschreibung einer neuen Stelle „Klimaschutzbeauftragter“ nach Erhalt des Förderbescheides.

Dieses Vorgehen ist erforderlich, um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden (siehe auch Hinweise von der Agentur für Klimaschutz).

Für den Haushalt 2021 konkretisieren wir den Antrag wie folgt:

Antrag:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Stelle mit mindesten 50% Kapazität einzurichten und zu besetzen, spätestens zum 1.7.2021. Die Stelle soll befristet für die Dauer von 12 Monaten eingerichtet werden.
  • Der Stelleninhaber (m/w/d) soll die Gemeindeverwaltung unterstützen Förderanträge zu stellen, mit dem Ziel, für die danach neu und zusätzlich auszuschreibende Stelle – zB. eines „Klimaschutzmanagers“ – Fördermittel zu erhalten. Die genaue zukünftige Bezeichnung und inhaltliche Ausrichtung der neu zu schaffenden Stelle wird sich auch nach dem genehmigten Förderprogramm richten.
  • Als Förderprogramm soll vorrangig die Fördermöglichkeit A) aus der Anlage genutzt werden. Um die maximale Förderfähigkeit zu erreichen, ist der Antrag bis zum 31.12.2021 zu stellen. Speziell soll der Antrag zum Punkt 2.7.1. “Erstvorhaben Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement” mit dem Schwerpunkt “c) integrierter Klimaschutz” gestellt werden. Der Antragsentwurf ist dem Gemeinderat spätestens acht Wochen vor Abgabe vorzulegen und in der Gemeinderatssitzung vor Abgabe zu beschließen.
  • Der Stelleninhaber (m/w/d) der nach Erteilung des Förderbescheides neu zu schaffenden Stelle (z.B. „Klimaschutzmanager“) ist unter Beteiligung des Gemeinderates auszuwählen.
  • Die Kosten der Maßnahme sind im Haushalt 2021ff vorzuhalten. Dies sind
    • 2021/2022: eine 50%-Stelle in der Verwaltung zur Unterstützung der Antragstellung befristet auf 12 Monate
    • 2022ff: eine qualifizierte 50% Stelle „Klimaschutzmanager“ plus Sachmittel (beide gefördert)

Begründung

Zur Begründung wird auch auf den Antragsentwurf der Härtenliste verwiesen, der in der Gemeinderatssitzung am 27.01.2021 debattiert wurde. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung nach eigenen Aussagen derzeit personell und sachlich nicht in der Lage ist, solche Förderanträge vorzubereiten.

Bürgermeister Dr. Soltau hat die Agentur für Klimaschutz beauftragt Fördermöglichkeiten zu identifizieren. Die AfK hat Fördermöglichkeit B) vorgeschlagen. Der inhaltliche Umfang dieses Förderprogramms ist jedoch kleiner als der von Fördermöglichkeit A) und nutzt aus unserer Sicht die Potentiale der Gemeinde für das Voranbringen des Klimaschutzes nur teilweise. Zudem sind die Förderquoten mit 65% kleiner als die des Förderprogrammes A) mit 75%.

Die Aufgaben eines später nach Fördermöglichkeit A) bewilligten Klimaschutzmanagers werden im Förderprogramm des Bundes wie folgt beschrieben:

Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure erstellt werden sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management enthalten.

Die Klimaschutzmanagerinnen und -manager tragen die Gesamtverantwortung für die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts. Sie koordinieren alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung, mit verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern, informieren sowohl verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure. Der/Die Klimaschutzmanager/in soll während seiner/ihrer Tätigkeit durch Information/Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Sensibilisierung und Mobilisierung sowie durch Management die Umsetzung des Gesamtkonzepts und einzelner Klimaschutzmaßnahmen unterstützen und initiieren. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe beim Antragsteller zu integrieren.

Für die Härtenliste

Anlagen:

  • Fördermöglichkeiten zum kommunalen Klimaschutz
  • Antragsentwurf vom 27.01.2021

Anlage: KlimaschutzmanagerFördermöglichkeiten

Fördermöglichkeit A): Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Wir beziehen uns auf die ‘Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld’ „Kommunalrichtlinie“ vom 22. Juli 2020 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU)

speziell Punkte

  • 2.7 Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
  • 2.7.1 Erstvorhaben (Text siehe unten)

https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationale-klimaschutzinitiative/kom…

Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder -manager sowie die Umsetzung erster Maßnahmen

Inhalte

Auszug aus dem Förderprogramm:

Gefördert wird die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder -manager in den Bereichen:

  1. integrierter Klimaschutz
  2. klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung
  3. klimafreundliche Mobilität

Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure erstellt werden sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management enthalten.

Die Klimaschutzmanagerinnen und -manager tragen die Gesamtverantwortung für die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts. Sie koordinieren alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung, mit verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern, informieren sowohl verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure. Der/Die Klimaschutzmanager/in soll während seiner/ihrer Tätigkeit durch Information/Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Sensibilisierung und Mobilisierung sowie durch Management die Umsetzung des Gesamtkonzepts und einzelner Klimaschutzmaßnahmen unterstützen und initiieren.

Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe beim Antragsteller zu integrieren.

Die Härtenliste fordert einen Antrag zu a) “integrierter Klimaschutz

Auszug aus dem Programm:

  • Integrierte Klimaschutzkonzepte umfassen möglichst alle klimarelevanten Bereiche und adressieren die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten der Kommune als:
  • Verbraucherin und Vorbild (Klimaschutz in eigenen Liegenschaften, Anlagen und Fahrzeugen, bei der Straßenbeleuchtung, der IT-Infrastruktur, der Beschaffung, der Abfall- und Abwasserentsorgung etc.)
  • Planerin und Reguliererin (Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Abfallgebühren etc.)
  • Versorgerin und Anbieterin (Strom- und Wärmeversorgung, erneuerbare Energien, Abfall- und Abwasserentsorgung, ÖPNV, kommunaler Wohnungsbau etc.)
  • Beraterin und Förderin (Motivation, Information, finanzielle Förderung etc.).

Förderbedingunen

65% (+10%) einer Stelle “Klimaschutzmanager” (bei Antragstellung bis 31.12.2021). Förderdauer 2 Jahre. Anschlussfinanzierung für die Umsetzung von Maßnahmen ist möglich (siehe unten)

Zuwendungsfähig sind:

Sach- und Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird

(Stelle für Klimaschutzmanagement),

Vergütungen für den Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur:

  • Unterstützung bei der Erstellung der Treibhausgasbilanzierung und der Berechnung von Potenzialen und Szenarien im Rahmen der Konzepterstellung,
  • professionellen Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal fünf Tagen pro Jahr,

Sachausgaben zur:

  • Beteiligung der relevanten Akteure (Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen) im Umfang von maximal 10 000 Euro sowie zur
  • Erstellung des Konzepts im Umfang von maximal 5 000 Euro, Ausgaben für Dienstreisen einschließlich der Teilnahmegebühren für Weiterqualifizierungen an bis zu sechs Tagen im Aufgabenspektrum des Klimaschutzmanagements,
  • Ausgaben für Dienstreisen einschließlich der Teilnahmegebühren für die Teilnahme an Vernetzungstreffen,
  • Fachtagungen oder sonstigen Informationsveranstaltungen, die in direktem Zusammenhang mit der Stelle für Klimaschutz stehen, an bis zu fünf Tagen im Jahr für Klimaschutzmanagerinnen bzw. Klimaschutzmanager sowie kommunale Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die mit dem Klimaschutz beauftragt sind, Ausgaben für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Umfang von maximal 5 000 Euro.

Der Bewilligungszeitraum des Erstvorhabens beträgt in der Regel maximal 24 Monate. Das Klimaschutzkonzept ist spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums beim Projektträger einzureichen. Anschließend initiieren die Klimaschutzmanagerinnen bzw. -manager die Umsetzung erster Maßnahmen aus dem Konzept. Innerhalb des Bewilligungszeitraums ist mindestens eine der im geförderten Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.

Zur Info: Es gibt ein Nachfolgeprogramm für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten

  • Die Maßnahmen müssen im zuvor erarbeitenen Klimaschutzkonzept enthalten sein.
  • Förderung von 40%
  • Gefördert wird die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder – manager

Fördermöglichkeit B): Baden Württemberg. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über das Förderprogramm Klimaschutz-Plus 2021 (VwV Klimaschutz-Plus 2021)

Vom 21. Dezember 2020 – Az.: 22-4500.2/107 –

Speziell Fördermöglichkeit 2.2.2.13 Klimaneutrale Kommunalverwaltung

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/k…

Inhalte

Aus der Verwaltungsvorschrift

Kommunalverwaltungen sollen dabei unterstützt werden, Klimaneutraliät bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die eigenen Liegenschaften, den Fuhrpark sowie gegebenenfalls auch die Wasserversorgung und Kläranlagen. Gefördert werden die Schaffung von zusätzlichen Stellen für „Beauftragte für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren, begleitende ex-terne Beratungen sowie Sachkosten. Die von den Beauftragten zu bearbeitenden Aufgaben umfassen:

  1. Bestandsaufnahme und Bilanzierung,
  2. Entwicklung und Abstimmung eines zielkonformen Treibhausgas-Reduktionsfahrplans,
  3. schrittweise Umsetzung der definierten Maßnahmen,2.2.2.13.2
  4. Dokumentation der Ergebnisse,
  5. Aufbau und Durchführung eines Monitoringprozesses sowie
  6. begleitende Überzeugungsarbeit, Abstimmungen, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Förderbedingungen

65% einer halben Stelle (für Gemeinden <20000Einwohner), 3 Jahre mit Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.

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