Persönliche Sätze von Lena Kühn zum Rücktritt aus den Gemeinderat
Das Wichtigste zuerst: Es ist meines Erachtens schlicht nicht möglich, in meiner Lebenssituation zwei Ehrenämter angemessen auszufüllen. Das ist der Grund dafür, warum so wenige junge Mütter in den Gremien sitzen. Es ist eben nicht gut mit der Familie zu vereinbaren. Und das obwohl ich jemand bin, der zahlreiche Ehrenämter angenommen und ordentlich ausgeübt habe, so auch hier in der Gemeinde Kusterdingen.
Ich war 4 Jahre Elternbeirätin im Kinderhaus Pusteblume, darunter auch Elternbeiratsvorsitzende, ich war engagiert im Gesamtelternbeirat, 4 Jahre Elternbeirätin in der Härtenschule, 4 Jahre im Vorstand der Härtenliste und seit knapp 3 Jahren bin ich Ortschaftsrätin in Immenhausen. Ich hätte mir gewünscht, dass dieses Engagement bei der Abstimmung am 24.7. anerkannt und mitbedacht wird, das ist leider nicht geschehen.
Es tut mir leid, für meine Wählerinnen und Wähler, die sich vielleicht erhofft haben, dass eine junge Mutter ihre Sichtweise in den Rat trägt, aber ich kann das Mandat schlicht nicht angemessen ausüben. Es ist meiner Ansicht nach aufrichtiger, diese Tatsache den Wählerinnen und Wählern offen zu kommunizieren, als ein Mandat mehr schlecht als recht auszufüllen und dann in ein paar Monaten oder in einem Jahr den Antrag nochmal zu stellen, wie es mir in der Presse und in Gesprächen von Einzelnen hier im Raum nahegelegt wurde. (niemand hat etwas von einer Gemeinderätin die ständig fehlt oder früher gehen muss, darauf liegt kein Segen). Und eine Zeitmaschine, um in den März dieses Jahres zurückzureisen, habe ich leider auch nicht.
Ich möchte noch ein paar Zahlen und Einschätzungen von Dritten anfügen, die bei der Einordnung helfen mögen: In Baden Württemberg wurden 2019 (neuere Zahlen gibt es noch nicht) 50 Mandate aus wichtigen Gründen abgelehnt. Von diesen 50 wurden 47 Anträge angenommen, lediglich 3 wurden abgelehnt. Die Ablehnung meines Antrags stellt somit die absolute Ausnahme dar, in keiner Weise den Normalfall.
Innenminister Strobl, CDU, führt zu diesem Sachverhalt am 6.8.2019 aus (Landesdrucksache 16 / 6772): „Personen, die in den Deutschen Bundestag oder in den Landtag von BadenWürttemberg gewählt werden, können ohne Angabe von Gründen die Wahl ablehnen oder auf ihr Mandat verzichten. Nach Auffassung der Landesregierung sollte deshalb an die bestehende Verpflichtung, ein kommunales Mandat auszuüben, keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Es dürfte auch der Sacharbeit in den Gremien nicht dienlich sein, wenn dabei Mandatsträgerinnen und Mandatsträger gegen ihren Willen mitwirken müssen.“
Zum Schluss noch zu meinem Austritt aus der Härtenliste: Ich sehe mich zu diesem Schritt gezwungen, weil ich leider kein Vertrauen mehr in eine ergebnisoffene Prüfung meines Antrags habe. Vielleicht stören Sie sich daran, dass Ihnen damit in dieser Sache kein Ermessensspielraum gelassen wird. Das kann ich nachvollziehen. Dieser Schritt schafft aber hoffentlich endlich Klarheit – für mich, aber auch für das Gremium, das sich den wichtigen kommunalpolitischen Themen widmen kann und sich nicht mehr endlos mit Personalfragen beschäftigen muss. Und das wäre doch ein Gewinn für uns alle.
Lena Kühn. Gemeindratsitzung am 25. September 2024.