Antrag der Fraktion HL für einen sicheren Fahrradverkehr zwischen Wankheim und Kusterdingen als Beitrag zur Mobilitätswende auf den Härten

Beschlussvorschlag

Von Wankheim führt ein bestehender Fahrradweg der Kreisstraße entlang bis zur Abzweigung zum jüdischen Friedhof. Ab dieser Abzweigung wird die bestehende 5 m breite Straße ab der K6903 unter der B28 bis zur Kreuzung am jüdischen Friedhof als Fahrradstraße ausgewiesen. Ab der Kreuzung wird die nur 4 m breite Straße nach Kusterdingen am Sendemast vorbei bis zur Teichäcker mit einem Fahrverbot für Motorfahrzeuge belegt.

Eine entsprechende Beschilderung erlaubt die Durchfahrt für Anlieger (z.Bsp. Käufer auf dem Blumenfeld), forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie die Durchfahrt zur Bioenergieanlage und zur Deponie in der Schinderklinge. Auf dem mit einem Fahrverbot belegten Bereich soll der forst- und landwirtschaftliche Verkehr erlaubt werden. Der übrige motorisierte Verkehr zwischen Wankheim und Kusterdingen kann über die gut ausgebaute Kreisstraße 6903 fahren.

An der Teichäcker besteht ein Bürgersteig, der als kombinierter Rad- und Fußweg genutzt werden kann, um zur Schule zu gelangen. Ein bestehender kleiner Weg mit Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge führt ins Zentrum.

Vom Hundedressurplatz bis zur Lustnauer Straße soll ein Radschutzstreifen eingerichtet und das Ortsschild entsprechend versetzt werden.

Ausgangslage und Begründung

Um auf den Härten einen möglichst umfassenden Umstieg vom Auto auf das Fahrrad zu erreichen, bleibt ein attraktives und sicheres Radwegenetz die entscheidende Voraussetzung. Kusterdingen hat auf den Härten eine Zentrumsfunktion. Dort gibt es die Post, die Apotheke, mehrere Arztpraxen, den Bonusmarkt, die große Sporthalle und die Schwimmhalle. Kinder aus allen Dörfern besuchen das Blaulach-Gymnasium und die Astrid-Lindgren-Schule.

Es sollte also für alle Kusterdinger eine schnelle, sichere und attraktive Radwegeverbindung von Immenhausen über Mähringen, Wankheim, und von Jettenburg nach Kusterdingen geben. Eltern sollten ihre Kinder sorglos mit dem Fahrrad losschicken können. Kindern soll so die Freiheit gegeben werden, ihren Bewegungsradius selbständig erweitern.

Zwischen Immenhausen und Mähringen gibt es jetzt schon den neuen Radweg. Die Verbindung von Mähringen nach Wankheim ist in Planung. Für das letzte Teilstück von Wankheim nach Kusterdingen halten wir die Entflechtung von Auto- und Radverkehr wie im Beschlussvorschlag beschrieben für das geeignete Mittel, denn die StVO verbietet hier das Überholen von Fahrrädern mit dem Auto auf dem weniger als 5 Meter breiten Teilstück vom jüdischen Friedhof bis zur Teichäcker wegen des geforderten Mindestabstandes von 2 Meter außerorts. Eine gemeinsame Nutzung der Straße ist hier also schon jetzt weder für den Autoverkehr noch für den Radverkehr sinnvoll.

Um die Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone zu schützen, können nach Absprache mit dem Landratsamt Tübingen grundsätzlich auf 5 m breiten Straßen Fahrradstraßen eingerichtet und, dort wo die Straßen weniger als 5 m breit sind, ein Fahrverbot für Autos und Motorradfahrer erlassen werden.

Auf Fahrradstraßen sind Fahrräder priorisiert, das heißt sie dürfen nebeneinander fahren und haben Vortritt vor Autos. Die Geschwindigkeit ist für alle auf 30 km/h beschränkt. Durch ein Zusatzschild kann das Befahren für Motorfahrzeuge erlaubt werden.

Nach Aussage des Landratsamts ist das Aufstellen eines Fahrverbots für motorisierte Fahrzeuge eine geeignete Maßnahme, um den Verkehr zwischen Motorfahrzeugen und Fahrrädern zu entflechten. Voraussetzung ist lediglich, dass die ausgeschlossenen Motorfahrzeuge eine zumutbare Alternative haben.

Unsere Überlegungen basieren auf der Annahme, dass sich der Radverkehr als wichtiger Baustein der bereits in Gang gekommene Mobilitätswende in den nächsten Jahren vervielfacht. Wir wollen allerdings nicht die gleichen Fehler machen, wie sie bei der ungehemmten Versiegelung von Grünflächen für Autostraßen und Parkflächen gemacht wurden. Aktuell schon vorhandene Straßen für die Entflechtung von Auto- und Radverkehr nutzen hat Priorität. Die Einrichtung einer Fahrradstraße und das Erstellen eines Fahrverbots für den motorisierten Verkehrs auf vorhandenen Straßen sind zudem kostengünstig, da neben einer neuen Beschilderung oft nur wenige bauliche Maßnahmen nötig sind.

Anmerkungen

  1. Gut 200 m der Straße beim Sendemast verläuft auf Tübinger Gemarkung. Die Maßnahme ist daher mit der Universitätsstadt Tübingen abzustimmen.
  2. Beim Sendemast endet aktuell der neu sanierte Radweg aus Tübingen von der Firma Hornbach und aus Lustnau. Durch die im Antrag vorgeschlagene Maßnahme wird der hier von Tübingen ankommende Radverkehr mit dem „Radverkehrsnetz Härten“ verbunden.

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